Ferienwohnungen am Deich

Impressum und AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Cave Betriebsgesellschaft „Urlaubsparadies am Deich“

  1. Anwendung

1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge bezüglich der Mietobjekte die von Cave Betriebsgesellschaft vermietet werden.

1.2.  In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff ‘Mieter’ und „Sie“ die Person, die mit Cave Betriebsgesellschaft eine Übereinkunft bezüglich Miete/Nutzung eines Mietobjekts trifft. Der Begriff ‘Nutzer’ (im folgenden auch ‘Gast’ genannt) kennzeichnet den Mieter und die von ihm angegebenen Personen, die das vom Mieter gemietete Mietobjekt und/oder den Campingplatz und/oder andere Einrichtungen nutzen.

1.3.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ungeachtet Ihrer (vorherigen) Bezugnahme auf mögliche eigene Geschäftsbedingungen oder auf andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. 

1.4.  Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

  1. RESERVIERUNGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1.  Cave Betriebsgesellschaft nimmt nur Reservierungen von Personen entgegen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Reservierungen von minderjährigen Personen sind ungültig. Cave Betriebsgesellschaft behält sich das Recht vor, abweichende Reservierungen, insbesondere von Gruppen, ohne Begründung abzulehnen oder bestimmte Bedingungen an sie zu stellen.

2.3.  Nach Eingang Ihrer Reservierungsanfrage sendet Cave Betriebsgesellschaft Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigung sowie die Rechnung zu. Diese sollten Sie direkt nach Empfang auf ihre Richtigkeit überprüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind Cave Betriebsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen.

2.4.  Sollten Sie 14 Tage nach Reservierungsanfrage noch nicht im Besitz einer Bestätigung/Rechnung sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die Reservierungsabteilung, da Sie andernfalls keinen Anspruch auf die Reservierung erheben können.

2.5.  Zwischen Ihnen und Cave Betriebsgesellschaft tritt der Vertrag in dem Moment in Kraft, wenn Cave Betriebsgesellschaft Ihnen die Reservierung bestätigt hat.

  1. IHRE BUCHUNG

Wenn Ihre Buchung nicht durchgeführt werden kann (teilweise oder ganz), weil der die Ferienanlage geschlossen ist oder wird (teilweise oder ganz), dies im alleinigen Ermessen der Cave Betriebsgesellschaft, um die Richtlinien und/oder Anweisungen der örtlichen Regierung oder zuständigen Behörden im Interesse der öffentlichen Gesundheit zu erfüllen, erhalten Sie einen Gutschein über den von Ihnen für die Buchung gezahlten Betrag.

Dieser Gutschein ist 12 Monate lang gültig und kann als Zahlung für eine neue Buchung verwendet werden. Das Anbieten eines Gutscheins unter diesen Umständen ist Teil des Vertrags zwischen Ihnen und Cave Betriebsgesellschaftund kann nicht als Vertragsänderung betrachtet werden.

  1. VERTRAGSÄNDERUNGEN

4.1.  Sollten Sie nach Zustandekommen des Vertrags Änderungen im Vertrag vornehmen wollen, ist Cave Betriebsgesellschaft nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Cave Betriebsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welchem Ausmaß Änderungen angenommen werden. Die Akzeptanz solcher Änderungen seitens Cave kann an die Bedingung der Entrichtung angemessener Änderungskosten Ihrerseits geknüpft werden.

4.2.  Änderungen des Ankunftsdatums und/oder des Standortes sind innerhalb von 28 Tagen vor Ankunft üblicherweise nicht mehr zulässig.

4.3.  Sollten Sie, nachdem ein Vertrag in Kraft getreten ist, von einem Teil dieses Vertrages zurücktreten wollen, gelten die

  1. EINHALTUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

5.1.  Dem Mieter und anderen Nutzern ist es nicht erlaubt, das Mietobjekt, unter welcher Bezeichnung und aus welchem Grund auch immer, anderen als den im Vertrag genannten Personen zum Gebrauch zu überlassen, es sei denn, dies wurde schriftlich mit Cave Betriebsgesellschaft vereinbart.

5.2.  Der Mieter ist verpflichtet, alle Namen der weiteren Nutzer des Mietobjektes auf dem Meldeformular anzugeben.

5.3.  Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass dritte Personen in das Recht und die Pflichten aus dem Vertrag eintreten. In diesem Fall haften Sie sowie der neue Mieter gesamtschuldnerisch für den Reisepreis sowie die Mehrkosten.

  1. PREISE

6.1.  Sie schulden Cave Betriebsgesellschaft den vereinbarten, in der Reservierungsbestätigung und Rechnung angegebenen Mietpreis.

6.2.  Ermäßigungen und/oder spezielle Sonderangebote können nach getätigter Buchung nachträglich nicht mehr gewahrt werden.

6.3.  Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.4.  Die entsprechenden Buchungscodes müssen direkt bei der Reservierung genannt (telefonisch) oder eingegeben (via Internet) werden.

6.5.  Erhöht sich nach Vertragsabschluss und dem mehr als vier Monate später liegenden Reisebeginn auf Grund geänderter gesetzlicher Vorschriften die Mehrwertsteuer und/oder Gebühren (wie z.B. Kurtaxe), so erhöht sich dann auch um denselben Prozentsatz wie die Mehrwertsteuererhöhung und/oder Gebühren (wie z.B. Kurtaxe) der Reisepreis; diese Erhöhung wird Cave Betriebsgesellschaftspätestens 21 Tage vor Reisebeginn geltend machen.

6.6.  Nachdem die Reiserücktrittsversicherung vom Kunden abgeschlossen wurde, kann diese später nicht mehr storniert werden, auch wenn die Reise noch nicht angetreten wurde.

  1. ZUSÄTZLICHE KOSTEN

7.1.  Zusätzlich zum Mietpreis haben Sie/der Mieter gebuchte Zusatzleistungen wie Bettwäsche , etc. und Pflichtabgaben wie Kurtaxe, inklusive anderer Beiträge/Taxen, sowie ggf. die eventuell gesondert abzuschließende Reiserücktrittsversicherung zu zahlen.

7.2.  Der Beitrag Kurtaxe wird von der betreffenden Gemeinde/Stadt des Parkstandortes festgelegt. Sie sind/der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, Cave Betriebsgesellschaft den von der betreffenden Gemeinde/Stadt festgelegten und gültigen Tarif der Kurtaxe zu bezahlen.

  1. ZAHLUNGEN

8.1.  Bei Reservierung eines Mietobjekts wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises 14 Tage nach dem Erhalt der Reservierungsbestätigung als Anzahlung fällig.

8.2.  Der restliche Betrag des Mietpreises muss spätestens 30 Tagen vor Beginn des Aufenthaltes oder wie in der Reservierungsbestätigung angegeben, bei Cave Betriebsgesellschafteingegangen sein.

8.3.  Im Falle einer Reservierung innerhalb von 30 Tagen vor Anreise ist der Gesamtpreis komplett und sofort zu entrichten. Sollte der ausstehende Betrag bei Ankunft noch nicht auf dem Bankkonto von Cave Betriebsgesellschaft eingegangen sein, ist der (restliche) Betrag unmittelbar vor Ort zu entrichten, es sei denn, der Kunde kann belegen, dass der (restliche) Betrag vor Anreise korrekt überwiesen wurde. In Ermangelung einer Bezahlung gemäß den oben genannten Ausführungen ist es Cave Betriebsgesellschaft erlaubt, Ihnen die Nutzung des Mietobjekts zu verweigern. Sollte sich später herausstellen, dass die Überweisung von Ihnen bereits getätigt wurde und die Summe bei Ankunft noch nicht auf dem Bankkonto von Cave Betriebsgesellschaft gutgeschrieben war, wird Ihnen der zusätzlich bezahlte Betrag nachwirkend rückerstattet.

8.4.  Findet die Bezahlung der Ihnen in Rechnung gestellten Beträge nicht rechtzeitig statt, sind Sie unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist mit der Zahlung in Verzug. Sollte die Zahlung nicht (rechtzeitig) stattfinden, behalt sich Cave Betriebsgesellschaft das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall haften Sie für jeglichen Schaden, den Cave Betriebsgesellschaftals Folge dessen erleidet oder erleiden wird; darunter fallen alle Kosten, die für Cave Betriebsgesellschaft im Zusammenhang mit Ihrer Reservierung und der Stornierung angefallen sind. Hinsichtlich etwaiger Rücktrittskosten wird auf die Bestimmungen unter Artikel 15 verwiesen.

8.5.  Cave Betriebsgesellschafthat jederzeit das Recht, aus welchem Rechtsgrund auch immer, entstandene Forderungen an Sie mit den von Ihnen aus welchem Rechtsgrund auch immer bezahlten Betragen zu verrechnen.

  1. ANKUNFT UND ABREISE

9.1.  Das angemietete Mietobjekt kann an dem in der Reservierungsbestätigung genannten, vereinbarten Ankunftstag ab 15.00 Uhr bezogen werden. Am von der Reservierungsbestätigung genannten, vereinbarten Abreisetag muss die Unterkunft bis 10.00 Uhr geräumt sein.

9.2.  Sollten Sie den Vertrag mit Cave Betriebsgesellschaftfür eine längere als die vereinbarte Zeit fortsetzen wollen und Cave Betriebsgesellschaftdem zustimmen, ist Cave Betriebsgesellschaftjederzeit berechtigt, ein anderes Mietobjekt für Sie zu bestimmen.

9.3.  Sollte vom Gast die Nutzung des Mietobjekts vor Ablauf des auf der Reservierungsbestätigung angegebenen, vereinbarten Datums beendet werden, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises und/oder der Kosten durch Cave Betriebsgesellschaft. Sollten Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben und die von der Versicherungsgesellschaft genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Schadensersatzforderung gemäß der vorzeitigen Abreise bei der Versicherungsgesellschaft einreichen.

  1. HAUSORDNUNG

10.1.  Alle Gäste sind verpflichtet, sich an die durch Cave Betriebsgesellschaft aufgestellten Hausregeln zu halten. Die Hausordnung finden Sie in der Gästemappe.

10.2.  Gemäß den öffentlichen Vorschriften sind die Gäste auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Anmeldung auszuweisen. Sollten die Gäste keinen Ausweis vorlegen können, kann Cave Betriebsgesellschaftbeschließen, die Gäste nicht unterzubringen.

10.3.  Jedes Mietobjekt darf maximal von der Anzahl an Personen bewohnt werden, die auf der Website von Cave Betriebsgesellschaft für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben ist.

10.4.  Cave Betriebsgesellschaft behält sich das Recht vor, Änderungen an der  Gestaltung und den Angeboten der Einrichtungen, einschließlich einer teilweisen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen.

10.5.  Um notwendige Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchzuführen, gestatten Sie ohne Anspruch auf Entschädigung, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchgeführt werden.

10.7.  Der Mieter hat das Mietobjekt besenrein zu übergeben (d. h. kein schmutziges Geschirr hinterlassen, Bettwäsche abziehen und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsacke im Müllcontainer entsorgen.

10.10. Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln oder gegen die Hausordnung. sodass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals diesbezüglich hat Cave Betriebsgesellschaftdas Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich der Anlage zu verweisen. Cave behält in diesem Fall den Anspruch auf die Miete, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die cave aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

10.11.Sollte die Betriebsleitung die ernsthafte Vermutung hegen, dass der Mieter eines Mietobjekts rechtswidrig handelt und/oder gegen die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstoßt, ist Cave bevollmächtigt, sich Zugang zu dem Mietobjekt zu verschaffen.

  1. HAUSTIERE

11.1.  Je nach Mietobjekt kann Cave Betriebsgesellschaft dem Mieter erlauben, maximal ein bis zwei Haustiere mitzubringen. Sollten Sie und/oder andere Nutzer den Wunsch haben, Haustiere mitzunehmen, müssen Sie dies  bei der Buchung angeben. In diesem Fall wird Ihnen von Cave Vertriebsgesellschaften ein Zuschlag in Rechnung gestellt, den Sie entrichten müssen. Cave Betriebsgesellschaftbehält sich das Recht vor, Haustieren – ohne Begründung – den Zutritt zum Mietobjekt zu verweigern.

11.2.  Haustiere haben keinen Zutritt zu der Gewässeranlage und dem Saunahaus.  Haustiere sind außerhalb des Mietobjektes an die Leine zu nehmen. Die örtlichen Anweisungen müssen befolgt werden. Die Haustiere sollten für die anderen Gäste keine Belästigung darstellen.

11.3.  Ein Schlafkorb/Bett muss mit-genommenen werde.

11.4.  Tiere, die in einem Käfig gehalten werden, sind gratis (müssen aber trotzdem bei der Reservierung angegeben werden).

11.5.  Haustiere von Besuchern sind nicht erlaubt.

11.6 Hintrlassenschaften von Tieren müssen auf dem gesamten Gelände entsorgt werden.

  1. NUTZUNG DES MIETOBJEKTS; INVENTAR

12.1.  Der Mieter und diejenigen, die den Mieter begleiten, sind persönlich haftbar für die Einhaltung der Ordnung seinerseits und seiner Begleiter innerhalb und im Umfeld des Mietobjekts und anderer Einrichtungen in der Ferienanlage, für die Nutzung des Mietobjekts und des dazugehörigen Inventars.

12.2.  Zudem ist der Mieter stets persönlich haftbar für Schaden durch Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars und/oder Mietobjektes, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden nicht ihm, anderen Nutzern oder Begleitern zuzuschreiben ist. Schäden, für welche der Mieter haftbar ist, müssen von diesem umgehend Cave Betriebsgesellschaftgemeldet und noch vor Ort ersetzt werden.

  1. INTERNETNUTZUNG

13.1.  Cave Betriebsgesellschaft hält in einigen Unterkünften für ihre Mieter und/oder den Nutzer und deren Begleiter einen Internetzugang über WiFi-Netzwerke oder über Kabelnetz zur Nutzung bereit. Cave Betriebsgesellschaft ist nicht für einfach fahrlässig verursachte Vermögensschaden infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Störungen im Netzwerk haftbar.

13.2.  Cave Betriebsgesellschaft stellt dem Mieter nicht die für die Internetnutzung erforderliche Hard- und Firewall auszustatten.

13.4.  Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalten, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Mieter/Nutzer und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadenersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kann. Cave Betriebsgesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können.

  1. RÜCKTRITTSKOSTEN

14.1.  Im Falle der Stornierung einer Reservierung bleiben die Mieter zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet.

Es gelten Stornierungsgebühren nachfolgender Staffelung:

– bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % des gebuchten Übernachtungspreises
– bis 10 Tage vor Reiseantritt 60 % des gebuchten Übernachtungspreises
– bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 % des gebuchten Übernachtungspreises
– bei Nichtanreise bzw. vorzeitiger Beendigung 100 % des gebuchten Übernachtungspreises

Die Rücktrittsgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet.

14.2.  Sie können sich gegen das Rücktrittsrisiko versichern, indem Sie gleichzeitig mit Ihrer Reservierung eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen.

14.3.  Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbartem Anreisedatum ohne nähere Nachricht nicht erscheinen, gilt Ihr Fernbleiben als Nichtanreis. In diesem Fall ist der gesamte Mietpreis zu zahlen.

  1. HÖHERE GEWALT UND ÄNDERUNGEN

15.1.  Sollte Cave Betriebsgesellschaft durch höhere Gewalt auf Dauer nicht in der Lage sein, den Vertrag komplett oder teilweise zu erfüllen, unterbreitet Cave Betriebsgesellschaft Ihnen unverzüglich nach Kenntnisnahme der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung ein Ersatzangebot für eine andere Unterkunft oder einen anderen Zeitraum

15.2.  Höhere Gewalt liegt vor, wenn die komplette oder teilweise Vertragserfüllung für den vereinbarten Zeitraum unmöglich ist durch Umstände, die nicht in der Macht von Cave Betriebsgesellschaft liegen und von Cave Betriebsgesellschaft nicht zu vertreten sind, einschließlich Schließungen aufgrund von Pandemien, Krieg, Kriegsgefahr, Streiks, Blockaden, Brand, Überschwemmungen und/oder andere Störungen oder Ereignisse.

  1. KÜNDIGUNG

Cave Betriebsgesellschaft hat jederzeit das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls bei der Reservierung persönliche Daten von Ihnen und/oder anderen Nutzern unvollständig und/oder nicht korrekt angegeben werden und diese Daten trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall hat Cave einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der dadurch entsteht, dass der Vertrag vorzeitig gekündigt werden musste.

  1. HAFTUNG

17.1. Cave Betriebsgesellschaft übernimmt keine Haftung für Diebstahl aus den Wohnungen, Verlust oder Schäden von oder an Gegenständen oder Personen jeglicher Art, die wahrend oder infolge des Aufenthalts in einem der Anlage und/oder der Miete/Nutzung eines Mietobjekts oder anderen Einrichtungen von Cave Betriebsgesellschaft entstehen. Insbesondere weist übernimmt die CaVe keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gartenteich stehen.

17.2.  Eine Haftung für Schäden, die sich durch entgangene Reisefreuden oder aus Betriebsunterbrechungs- und anderen Folgeschaden ergeben, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Cave Betriebsgesellschaft übernimmt weiterhin grundsätzlich nicht die Haftung für Schäden, auf die Schadenersatzansprüche aus einer Reiseversicherung und/oder Reiserücktrittsversicherung oder jeglicher anderer Versicherung besteht.

17.3.  Cave Betriebsgesellschaft haftet nicht für Störungen bei Dienstleistungen oder Mangel bei Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden.

17.4.  Sie stellen Cave Betriebsgesellschaftvon allen Ansprüchen bezüglich Schäden von Dritten frei, die (auch) auf eine Handlung oder Unterlassung Ihrerseits, anderer Nutzer, Ihren Mitreisenden oder Dritten, die sich mit Ihrer Zustimmung auf dem Parkgelände befinden, zurückzuführen sind.

17.5.  Cave haftet nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste.

17.6.  Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von Kardinalspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Caves oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Caves beruhen. Ferner gelten diese Haftungsbeschränkungen im Falle von sonstigen Schäden nicht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen Caves oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Caves.

  1. REKLAMATIONEN

Trotz aller Bemühungen von Cave Betriebsgesellschaft kann es vorkommen, dass Sie eine gerechtfertigte Beschwerde in Bezug auf Ihren Aufenthalt haben. Diese Reklamation müssen Sie an erster Stelle direkt und vor Ort der Betriebsleitung melden. Sollte Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgehandelt werden, haben Sie bis spätestens 14 Tage nach Verlassen des Mietobjektes die Möglichkeit, Ihre Beschwerde schriftlich einzureichen bei

  1. DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten werden für unsere Gästeverwaltung benötigt. Der Datenbestand dient der Administration unserer Gäste.

  1. ALLGEMEINES

Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle vorherigen Veröffentlichungen ungültig.

1.Juni 2021

Impressum

CaVe Betriebsgesellschaft

Nierenhofer Straße 100

42551 Velbert

HR 30029

www.cavebetriebsgesellschaft.de

claerchen@cavebetriebsgesellschaft.de

Anschrift